Wir bilden uns regelmäßig auf dem Gebiet des Privaten Baurechts weiter und berücksichtigen bei Beratung unserer Mandanten auch wirtschaftliche Aspekte. Wir berechnen das Prozessrisiko kostenfrei und geben unseren Mandanten Entscheidungshilfen.
Das neue Widerrufsrecht für Verbraucher beim Bauvertrag / Bauwerkvertrag seit dem 01.01.2018 stellen wir hier auf unserer Seite unter
"Unser Angebot" dar. Gerne können Sie sich dort vorab informieren.
Unsere Mandanten werden zu den weiteren Änderungen seit dem 01.01.2018 beim Bauvertrag / Bauwerkvertrag beraten. Speziell für Verbraucher wurde der Verbraucherbauvertrag geschaffen, der viele Regelungen enthält, von denen nicht abgewichen werden darf oder nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Änderungen bestehen etwa beim Inhalt des zwingend schriftlichen Vertrags, der Baubeschreibung oder der Erstellung und Herausgabe von Unterlagen.
Neben dem Widerrufsrecht beim Bauvertrag / Bauwerkvertrag für Verbraucher werden immer auch die Voraussetzungen für eine Kündigung oder einen Rücktritt geprüft. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch in diesen Fragen und bieten notfalls gerichtliche Vertretung an. Bestehen an einem Bauwerk Mängel empfiehlt sich oftmals ein unabhängiger Gutachter, der diese dokumentiert und feststellt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in diesen Fragen.
Wir verfügen nach über zehnjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet des privaten Baurechts auch über besondere Fachkenntnisse zu den weiteren Klauseln eines Bauvertrags / Bauwerkvertrags. Wir beraten vor und nach Vertragsschluss zu Fragen der Vertragserfüllungsbürgschaft oder Gewährleistungsbürgschaft, zu Ansprüchen gegen Subunternehmer, zu Fragen der Möglichkeiten der Kündigung oder des Rücktritt, zu Schadensersatzansprüchen bei Bauzeitüberschreitung und vielen weiteren Aspekten eines Bauvertrags / Bauwerkvertrags, die üblicherweise als Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
Wir informieren unsere Mandanten transparent über die entstehenden Kosten der anwaltlichen Vertretung und bieten neben dem Onlinemandat auch bundesweite Vertretung.
Hinweis:
Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach Eingang des originalunterzeichneten Vollmachtsformulars der Gesellschaft bei uns zustande.